Eingereichter Text
Der militärische Führerausweis für schwere LKW berechtigte bis anhin den Inhaber des Ausweises auch zum Führen von schweren LKW im privaten Individualverkehr.
Bleibt diese Regel mittel- bis langfristig bestehen?
Antwort des Bundesrates
vom
07.06.2010
Der militärische Lastwagen-Führerausweis berechtigt seit 2009 nicht mehr automatisch zum zivilen Gütertransport mit Lastwagen. Wer zivil Lastwagen führen will, braucht seit 2009 neben dem normalen Führerausweis der Kategorie C auch den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport, die sogenannte Chauffeurzulassungsverordnungs-Prüfung (CZV-Prüfung). Die militärische Führerprüfung erfüllt nur die Anforderungen für die Kategorie C. Deshalb müssen Inhaber des militärischen Lastwagen-Führerausweises, die auch zivil Gütertransporte mit Lastwagen durchführen wollen, seit 2009 zuerst die CZV-Prüfung bestehen. Ohne CZV-Prüfung dürfen sie zivil nur leere Lastwagen führen. Details, namentlich auch zu den Übergangsbestimmungen, sind in der Chauffeurzulassungsverordnung (SR 741.521) geregelt.