Eingereichter Text
In einer deutschsprachigen Broschüre vom Juli 2010 äussern das BFE und das Bundesamt für Umwelt die Absicht, den Bau und die Inbetriebnahme von neuen Kleinwasserkraftwerken mit einer Leistung unter 300 Kilowatt zukünftig zu verbieten. Kann das UVEK diese Absichten bestätigen?
Falls ja, was geschieht mit den Kraftwerken dieser Art, die zurzeit in Betrieb sind, und was sind die Gründe für diesen Entscheid?