Eingereichter Text
Mit der Revision des MWStG Teil A/1 (08.053) wurde der fiktive Vorsteuerabzug für Kunstgegenstände und Antiquitäten beschlossen.
- Was bedeutet das inhaltlich?
- Welche Folgen hat es für Steuerpflichtige?
- Lässt sich der Aufwand der Verwaltung dafür beziffern?
- Was sind die bisherigen ertragsmässigen Folgen für den Bund?
- Wie entwickelt sich das vermutlich weiter?
- Was hält der Bundesrat von dieser MWStG-Bestimmung?