Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlamentsressourcengesetz ist dahingehend zu ändern, dass jegliche beschlossene Erhöhung von Entschädigungen usw. gemäss den Artikeln 2 bis 12 dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Begründung
Das Parlament kann sich heute Entschädigungen selber gewähren. Dieser Zustand ist unerfreulich, da letztendlich keine Kontrollinstanz vorhanden ist. Mit der Unterstellung unter das fakultative Referendum ist diese Kontrolle vorhanden, da bei zu exorbitanten Erhöhungen das Volk das letzte Wort haben kann. Aus staatspolitischen Gründen ist dies wünschenswert, da hiermit das Vertrauen zwischen dem Parlament und dem Souverän gestärkt wird, unabhängig davon, ob ein Referendum ergriffen wird oder nicht.