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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

11.3015 – Interpellation

Finanzflüsse im Dienst der Nachhaltigkeit

Eingereicht von
Einreichungsdatum
28.02.2011
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Der ökologische Umbau der Wirtschaft ist in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine Aufgabe von grosser Bedeutung. Dabei kann und muss der Staat über die Lenkung der Finanzflüsse mitwirken. Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist er bereit, den Bundesfinanzhaushalt auf die ökologische Verträglichkeit der Ausgaben, der Subventionen und Steuervergünstigungen, der Steuern, Gebühren und anderer Abgaben zu untersuchen?

2. Ist er bereit, Vorschläge zu machen, wo aus ökologischen Gründen Güter und Tätigkeiten von Abgaben zu befreien oder künftig zu subventionieren und wo aus Gründen der Nachhaltigkeit Abgaben zu schaffen oder zu erhöhen sind?

3. Welche Änderungen stehen für den Bundesrat im Vordergrund? Wird er jene in umweltpolitisch besonders ergiebigen Bereichen vorziehen und sie im Laufe der nächsten zehn bis zwanzig Jahre schrittweise einführen und umsetzen?

Begründung

Damit der ökologische Umbau gelingt, muss der Staat mithelfen. Ziel muss es sein, über die Lenkung von Finanzflüssen umweltfreundliches Verhalten zu belohnen und nichtnachhaltige, umweltschädigende Praktiken zu benachteiligen. Deshalb braucht es das geeignete und nötige Mittel der ökologischen Reform der Staatsfinanzen. Die grossen Herausforderungen stellen sich in den Bereichen Energie/Mobilität und Bodenverbrauch. Hier vor allem sind die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen, sei es via Abgaben-, sei es via Subventionspolitik. Dieser Prozess soll schrittweise eingeführt und umgesetzt werden.

Antwort des Bundesrates vom 18.05.2011

Die Fragen des Interpellanten zielen auf die ökologische Ausrichtung der Finanzflüsse im Bundeshaushalt. Mit der Motion Studer Heiner 06.3190 haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, die bestehenden Steuern, Steuerabzüge und Subventionen auf ihre ökologische Wirkung zu untersuchen und eine Vorlage zu erarbeiten, um diese Rahmenbedingungen zu verbessern. Im Vordergrund der Arbeiten steht die Beseitigung von Fehlanreizen im Steuersystem. Dabei werden insbesondere Bereiche geprüft, in denen negative Externalitäten und die Knappheit von natürlichen Ressourcen ungenügend berücksichtigt sind.

Die Motion bezweckt weder eine Einführung neuer noch die Ausweitung bestehender Subventionen; hingegen ist zu prüfen, wo durch eine Subventionierung Fehlanreize entstehen. Die vom Interpellanten angesprochenen Gebühren sind bezüglich ihrer ökologischen Auswirkungen auf Bundesebene von untergeordneter Bedeutung.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
17.06.2011 NR Erledigt.
 

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat

 
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