Eingereichter Text
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates lädt den Bundesrat ein, den gesetzlichen Handlungsbedarf im Bereich der Normalarbeitsverträge sowie betreffend die Problematik der Subunternehmerketten vertieft abzuklären.
Begründung
Siehe den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zuhanden des Bundesrates vom 21. Oktober 2011: "Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen", Ziffer 2.5.
Stellungnahme des Bundesrates
vom
18.01.2012
Die Mindestlöhne, die aufgrund von missbräuchlichen und wiederholten Lohnunterbietungen in bestimmten Branchen im Rahmen von Normalarbeitsverträgen (NAV) erlassen werden, sind zwingender Natur und müssen eingehalten werden. Die ausländischen Unternehmen, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, können bei Verstössen aufgrund des Entsendegesetzes sanktioniert werden. Es fehlt jedoch an einer gesetzlichen Grundlage zur Sanktionierung von Arbeitgebenden, die in der Schweiz Arbeitnehmende angestellt haben. Diese Gesetzeslücke mindert die Wirksamkeit von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen und ist deshalb zu füllen. Der Bundesrat hat bereits eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt und wird die entsprechende Botschaft Anfang März 2012 dem Parlament unterbreiten.
Der Bundesrat ist sich der Problematik bezüglich der Nichteinhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen in Subunternehmerketten sowie der Unternehmenshaftung bewusst. Der Bundesrat ist bereit, die sich stellenden diesbezüglichen Fragen zu prüfen.
Antrag des Bundesrates vom 18.01.2012
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.