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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

11.5351 – Fragestunde. Frage

Bestrafung sexueller Kontakte mit 16- bis 18-Jährigen

Eingereicht von
Einreichungsdatum
13.09.2011
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Eine in der Vernehmlassung befindliche Anpassung des Strafgesetzbuches will bezahlte sexuelle Kontakte mit 16- bis 18-jährigen Jugendlichen unter Strafe stellen. Eine Anpassung, die sich längst aufdrängt! Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die von der Schweiz bereits unterzeichnete Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch umzusetzen.

- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine möglichst rasche Inkraftsetzung der Strafnorm nottut?

- Welchen Zeithorizont hält er für realistisch?

Antwort des Bundesrates vom 19.09.2011

Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie enthält nicht nur Strafbestimmungen, sondern regelt auch die internationale Zusammenarbeit und verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer Reihe von präventiven Massnahmen. Im Mittelpunkt der erforderlichen Gesetzesrevision steht die Einführung der Strafbarkeit der Inanspruchnahme sexueller Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren gegen Entgelt.

Eine möglichst baldige Umsetzung und Ratifikation der Konvention und die damit verbundene Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes jugendlicher Prostituierter sind dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Vorlage dauert noch bis Ende November 2011. Die Botschaft soll anschliessend dem Parlament noch in der ersten Jahreshälfte 2012 unterbreitet werden; ein Inkrafttreten dürfte allenfalls noch 2012, jedenfalls aber 2013 realistisch erscheinen.

 
 

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