Eingereichter Text
Beim Ausbau einer Kantonsstrasse stellt sich die Frage, wie lange eine Ausserortsstrecke im Maximum sein darf, damit zwischen zwei Ortschaften oder Ortsteilen die Innerortstempolimiten belassen bzw. Temporeduktionen verfügt werden können. Klar ist, dass die Bebauungsdichte massgebend ist.
- Gibt es dazu eine Praxis?
- Wann ist ein Gebiet "dicht bebaut"?
- Ist beidseitig eine Bebauung erforderlich?
- Welchen Unterschied macht es, ob in der Zwischenzone 50, 60 oder 70 Stundenkilometer als Limite gelten sollen?