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12.426 – Parlamentarische Initiative

Strafbehördenorganisationsgesetz. Änderung der Artikel 36 und 56

Eingereicht von
Kommission für Rechtsfragen NR
Einreichungsdatum
26.04.2012
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Folge gegeben
 

Eingereichter Text

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates arbeitet eine Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes aus, die vorsieht, dass:

- die Strafkammern in besonderen Fällen im Rahmen von Artikel 36 Absatz 2 StBOG in der Besetzung mit drei Richtern oder Richterinnen urteilen können;

- das Gericht für die Kammern Vizepräsidenten bzw. -präsidentinnen wählen kann.

Eine Präsidialzulage von 5000 Franken wird in der Richterverordnung geregelt.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
26.04.2012RK-NRBeschluss, eine Initiative der Kommission auszuarbeiten.
23.08.2012RK-SRZustimmung.
 
 

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat

 
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