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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

12.3005 – Motion

Finanzierungsbeschluss für die Kommission für Technologie und Innovation

Eingereicht von
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur-NR (11.069)
Einreichungsdatum
20.01.2012
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Überwiesen
 

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Finanzierungsbeschluss zu unterbreiten, um im laufenden Jahr zusätzliche Mittel ohne Kompensation im Bildungsbereich bereitzustellen, mit welchen die besten der heute nicht berücksichtigten rund 80 Prozent der bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Rahmen der konjunkturellen Sondermassnahmen 2011 eingereichten Projekte finanziert werden sollen.

Begründung

Die 2011 im Rahmen der Konjunkturmassnahmen des Bundes beschlossenen Sondermassnahmen für Technologie und Innovation (KTI-Massnahmen) haben innert kürzester Zeit zu einem grossen Erfolg geführt: Wirtschaft und Hochschulen haben rund 1000 qualitativ hochwertige Projekte für einen Gesamtbetrag von 550 Millionen Franken eingereicht. Damit wurde die vom Bund gewünschte Dynamik gefördert, gute Innovationsprojekte dank eines finanziellen Anschubs bis zum Markteintritt zu fördern, um aufgrund aus der Frankenstärke entstandene Wettbewerbsnachteile zu kompensieren. Leider reicht der vom Bund zur Verfügung gestellte Zusatzbeitrag von 100 Millionen Franken für die Finanzierung dieser Projekte bei Weitem nicht aus. Mangels ausreichender Mittel droht die so angestossene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft abzuflachen, bevor sie richtig in Gang gekommen ist - und dies zu einem Zeitpunkt, wo die wirtschaftlichen Aussichten alles andere als vielversprechend sind.

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012

Um dem Anliegen der Kommission zu entsprechen, wird der Bundesrat dem Parlament die Zusatzfinanzierung bereits im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2012 unterbreiten. So bleibt der Kommission für Technologie und Innovation von 2012 genügend Zeit, um die besten Projekte aus den Sondermassnahmen 2011 zu unterstützen, welche eingereicht wurden, jedoch nicht berücksichtigt werden konnten.

Bei einer Annahme der Motion könnte das Anliegen dem Parlament erst in einem ordentlichen Verfahren im Nachtrag II zum Voranschlag 2012 unterbreitet werden. Dies wäre zu spät. Mit der Annahme des Nachtragskredits I kann dem Anliegen der Motion entsprochen werden.

Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
07.03.2012 SR Annahme der gleichlautenden Motion WBK-SR, Nummer 12.3010.
14.03.2012 NR Annahme (Damit ist die gleichlautende Motion 12.3010 ebenfalls überwiesen).
 
 

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat

 
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