Eingereichter Text
Ab Mitte 2012 gelten für neu in Verkehr genommene Fahrzeuge die Vorschriften über maximale CO2-Belastungen und den daraus resultierenden Abgaben. Dabei gilt für Importeure der durchschnittliche Ausstoss der verkauften Flotte. So werden die Klein- und Direktimporteure klar benachteiligt, weil sie für jedes einzelne Fahrzeug den Nachweis erbringen und die Abgabe dafür entrichten müssen. Sie können keinen Flottenmix anwenden.
Ist der Bundesrat bereit, etwas gegen diese Wettbewerbsverzerrung und zugunsten der Direktimporte zu unternehmen?