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BRG (Geschäft des Bundesrates)
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 24. Mai 1995 über die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" (BBl 1995 III, 803)
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Mo. (Motion) - Reimann Maximilian; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat wird beauftragt, im Interesse einer breiten Streuung des selbstgenutzten Wohneigentums das Steuerharmonisierungsgesetz so zu ändern, dass die Kantone in ihrer Steuergesetzgebung u. a. befugt werden: a. die Eigenmietwerte wesentlich unter dem Marktwert anzusetzen; b. Neuerwerbern zusätz
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Mo. (Motion) - Maitre Jean-Philippe; Christlichdemokratische Fraktion
Ich fordere den Bundesrat auf, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zu unterbreiten, durch die der Erwerb von Wohneigentum durch Immobilienleasing erleichtert werden soll.
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Mo. (Motion) - Saudan Françoise; Freisinnig-demokratische Fraktion
Der geltende Artikel 207 DBG legt fest, dass die Steuerermässigung um 75 Prozent nur wirksam wird, wenn eine Immobiliengesellschaften aufgelöst und im Handelsregister gelöscht wird. Damit die Mieteraktionärinnen und -aktionäre, die ihre Wohnung auf eigenen Namen übernehmen wollen, nicht durch die We
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Mo. (Motion) - Hegetschweiler Rolf; Freisinnig-demokratische Fraktion
Gestützt auf Artikel 34sexies der Bundesverfassung soll Artikel 12 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) geändert werden. Neu soll auch der Tatbestand der Veräusserung von Wohnliegenschaften an bisherige Mieter unter Artikel 12 Absatz 3 subsumiert werden: Artikel 12 Absatz 3 StHG Die Besteuerung
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Mo. (Motion) - Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (95.038)
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Vorschriften dergestalt anzupassen, dass die Unterscheidung der abzugsfähigen Aufwendungen für den Unterhalt eine Gebäudes und der nichtabzugsfähigen Aufwendungen zur Wertvermehrung aufgrund des Zustandes des Gebäudes erfolgt und nicht aufgrund der Bes
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Mo. (Motion) - Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (95.038)
Der Bundesrat wird beauftragt, das StHG wie folgt zu ergänzen: Art. 7 Abs. 4 (neu) Die Kantone können im Interesse einer breiten Streuung des selbstgenutzten Wohneigentums die Eigenmietwerte massvoll ansetzen, für alle oder einen Teil der Steuerpflichtigen auf eine Anpassung der Eigenmietwerte währe
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Mo. (Motion) - Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (95.038) Minderheit Onken
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, um die Eigentumsquote im vorhandenen Baubestand durch ein unlimitiertes Vorkaufsrecht zugunsten der Wohnungsmieter gezielt zu erhöhen, indem deren Zutrittschancen auf dem Bodenmarkt verbessert werden, ohne in den Preisbildungs
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Mo. (Motion) - Widrig Hans Werner; Christlichdemokratische Fraktion
Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträgen der Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften zu seiner früheren Praxis zurückzukehren und die Geltendmachung der Rückerstattung durch die Gemeinschaften selbst wieder zu ermöglichen.
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Ip. (Interpellation) - Schmid Samuel; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestützt auf die bundesrechtliche Wohneigentumsförderung wurden in den letzten Jahrzehnten Tausende von neuen Wohnungen erstellt. Die Konzeption des WEG beruht darauf, dass die Mietzinse bei Fertigstellung verbilligt und dann später stufenweise an das bei entsprechender Inflation höhere übrige Mietz
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Mo. (Motion) - Baumberger Peter; Christlichdemokratische Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag zu stellen für die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) und den Einsatz allfälliger neuer WEG-Bundesmittel in folgenden Richtungen: 1. sozialverträgliche Regelung der als Folge des WEG-Systems im veränderten Markt
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Baumberger Peter; Christlichdemokratische Fraktion
Gestützt auf Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich hiermit eine parlamentarische Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein mit dem Ziel, eine bessere Streuung des Eigentums zu erreichen, indem durch entsprechende Aenderung des Sachenrechtes des ZGB ermöglicht wird, eine Wohnung a
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Po. (Postulat) - Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (96.094)
Der Bundesrat wird eingeladen, die Auswirkungen der Erhöhung der Vermögensfreigrenzen für Eigentümer selbstbewohnter Liegenschaften gemäss Artikel 3c Absatz 1 Buchstabe c ELG zu prüfen und gegebenenfalls eine Rückerstattungspflicht der Erben vorzuschlagen.
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Mo. (Motion) - Borel François; Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Anpassung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im folgenden Sinne vorzubereiten: 1. Eine invalide Person, die zu 100 Prozent durch eine andere Versicherung als jene der beruflichen Vorsorge (z. B. Haftpflichtv
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Po. (Postulat) - Carobbio Werner; Sozialdemokratische Fraktion
Die Mietzinse der nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 verbilligten Mietwohnungen steigen weiterhin an. Dies ist deshalb der Fall, weil diese Mietzinse an Mietzinspläne gebunden sind, die in den vergangenen Jahrzehnten erstellt wurden, als die wirtschaftliche Sit
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Mo. (Motion) - Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (95.038) Minderheit Strahm
Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, um die Eigentumsquote im vorhandenen Baubestand durch ein unlimitiertes Vorkaufsrecht im Falle der Handänderung zugunsten des Wohnungsmieters gezielt zu erhöhen.
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Mo. (Motion) - Aguet Pierre; Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte den Bundesrat, den beiden Postulaten zum Teilzeiteigentum, die er 1988 und 1993 entgegengenommen hat, nachzukommen und den eidgenössischen Räten zu diesem Bereich einen eurokompatiblen Erlassentwurf zu unterbreiten.
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BRG (Geschäft des Bundesrates)
Botschaft vom 1. April 1998 über den Nachtrag I zum Voranschlag 1998
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Widrig Hans Werner; Christlichdemokratische Fraktion
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Artikel 24 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer ist so zu präzisieren, dass Stockwerkeige
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Gysin Hans Rudolf; Freisinnig-demokratische Fraktion
Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist so zu ändern, dass die Kantone bestimmen können, dass gebundene Bausparrücklagen, die geäufnet werden, um erstmalig ausschliesslich und dauernd selbstgenutztes Wohneigentum in der
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Christlichdemokratische Fraktion
Die christlichdemokratische Fraktion unterbreitet gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Parlamentarische Initiative: Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Maissen Theo; Christlichdemokratische Fraktion
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkt
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EA (Einfache Anfrage) - Widrig Hans Werner; Christlichdemokratische Fraktion
In der Botschaft vom 24. Mai 1995 zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle" (95.038) bezifferte der Bundesrat die bei Annahme der Initiative resultierenden Steuerertragsausfälle für den Bund auf zwischen 375 und 515 Millionen Franken und jene für die Kantone und Gemeinden auf 1050 bis 1430 Million
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EA (Einfache Anfrage) - Stamm Luzi; Freisinnig-demokratische Fraktion
Im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" ist selbst in Behördenkreisen immer wieder die Rede davon, dass die Liegenschaftsrechnungen in der Schweiz (Aufrechnung des Eigenmietwertes einerseits und Abzug der Schuldzinsen und des Liegenschaftsunterhaltes anderseits) im Mittel zwi
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Ip. (Interpellation) - Jutzet Erwin; Sozialdemokratische Fraktion
Gemäss Artikel 34quater Absatz 3 der Bundesverfassung soll die berufliche Vorsorge die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Nach Artikel 30c BVG können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Vorsorgeeinrichtung einen Betrag für Wohneigentum zum e