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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Dupraz John; Freisinnig-demokratische Fraktion
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (KMG) ist wie folgt zu ändern: Kapitel 2 Verbot von bestimmten Waffen .... Art. (9) Streumunitionen Abs. 1 Es i
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Mo. (Motion) - Bernasconi Maria; Sozialdemokratische Fraktion
Waffen mit Streumunition stellen eine Gefahr für die Zivilbevölkerung dar, wenn sie beim Aufprall auf den Boden nicht sofort explodieren. Zurzeit laufen Verhandlungen mit dem Ziel, den Geltungsbereich des Ottawa-Übereinkommens auf diese Waffen auszudehnen. Der Bundesrat wird beauftragt: 1. mit dem g
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Sozialdemokratische Fraktion
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: Das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung vom 3. Februar 1995 (Art. 110ff.) soll zur Erhöhung der häuslichen und öffentlichen Siche
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DA (Dringliche Anfrage) - Fehr Hans; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Auseinandersetzung um die Abgabe der Ordonnanzwaffe samt der Taschenmunition an die dienstleistenden Armee-Angehörigen nimmt in letzter Zeit groteske Formen an. Bereits setzt sich eine Frauenzeitschrift mit einer an die Bundesversammlung und an den Bundesrat gerichteten Petition für die völlige
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A (Anfrage) - Sommaruga Carlo; Sozialdemokratische Fraktion
Gegenwärtig wollen Polizeikorps in den Kantonen eine neue Munition einführen, deren Geschosse nicht mehr aus dem Körper der getroffenen Person austreten und diese schwerer verletzen. Damit wollen sie gefährliche Kriminelle sofort ausser Gefecht setzen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, über fun
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Pet. (Petition)
eingereicht von Kampagne gegen Kleinwaffen
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Mo. (Motion) - Perrin Yvan; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat wird beauftragt, das Grenzwachtkorps und die Bundeskriminalpolizei für ihren ordentlichen Einsatz mit Munition mit kontrollierter Expansionswirkung auszustatten.
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Mo. (Motion) - Fetz Anita; Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zuhause auch an aktive Angehörige der Armee abzuschaffen.
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Mo. (Motion) - Glanzmann-Hunkeler Ida; Christlichdemokratische Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, im Kriegsmaterialgesetz (Kapitel 2: Verbot bestimmter Waffen) ein umfassendes Verbot derjenigen Clustermunition zu verankern, welche wegen ihrer Unzuverlässigkeit und/oder Ungenauigkeit ein ernsthaftes humanitäres Risiko darstellt.
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Baumann J. Alexander; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Beim Einbruch in eine Truppenunterkunft in Marly in der Nacht auf Montag, 18. September 2006, wurden nebst 80 Sturmgewehren auch 2000 Schuss Taschenmunition erbeutet. Ist es in der "Armee XXI" nicht mehr vorgeschrieben, Munitionsbestände getrennt von Waffen zu lagern? Ist es noch Mode, dass die Einh
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A (Anfrage) - Leuenberger Ueli; Grüne Fraktion
Dem Militärhandbuch "Jane's Ammunition Handbook" (Ausgaben 2004/05, 2005/06 und 2006/07) ist zu entnehmen, dass das Unternehmen Ruag Land Systems/Ruag Munition 120-mm-Minenwerfer-Kanistergeschosse ("120 mm mortar cargo rounds") produziert und vertreibt ("Status: In production; available"). Im Artike
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Mo. (Motion) - Sicherheitspolitische Kommission SR (06.3351)
Der Bundesrat wird beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben.
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Ip. (Interpellation) - Fetz Anita; Sozialdemokratische Fraktion
Die Schweizer Armee ist stolz auf ihre "Bürger in Uniform": Unsere Milizarmee ist Ausdruck einer demokratienahen Armeeform. Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Steht er uneingeschränkt hinter dem Grundsatz, dass die Armee der zivilen Gewalt unterstellt ist? 2. Hat er Kenntn
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Mo. (Motion) - Müller Geri; Grüne Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, die Waffengesetzgebung so anzupassen, dass künftig nur noch solche Personen eine Waffe und die entsprechende Munition erwerben, besitzen, tragen oder gebrauchen können bzw. ihnen eine Waffe überlassen werden kann, die die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen und einen
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Mo. (Motion) - Allemann Evi; Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, mit wirksamen Massnahmen sicherzustellen, dass Angehörige der Armee weder im Dienst noch ausserdienstlich Munition entwenden können.
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Fehr Hans; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Entgegen seiner ursprünglichen Haltung hat der Bundesrat kürzlich entschieden, dass die Taschenmunition dem Gros der Wehrpflichtigen nicht mehr nach Hause abgegeben, sondern im Zeughaus (Logistikbasis) gelagert werden soll. Was hat den mehrheitlich bürgerlichen (!) Bundesrat zu dieser 180-Grad-Kehrt
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Baumann J. Alexander; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Obwohl der Bundesrat am 13. September 2006 (Motion Fetz) "die Rücknahme der Taschenmunition bei den aktiven Angehörigen der Armee als sachlich nicht gerechtfertigte Massnahme" bezeichnete, unterstützt er jetzt plötzlich die Motion der SiK-SR 07.3277. Die Bevölkerung und namentlich die Schützen werde
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Graf-Litscher Edith; Sozialdemokratische Fraktion
Trifft es zu, dass die Logistikbasis der Armee plant, die Munitionstransporte weitgehend auf der Strasse statt auf der Schiene zuzuführen?
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A (Anfrage) - Baumann J. Alexander; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Pressemeldungen zufolge reagiert die Armeeführung auf Hinweise aus der Truppe, wonach die Taschenmunition auch gekauft werden könne, statt dass sie zurückgegeben werden müsse. Der Chef des Führungsstabes der Armee, Divisionär Stutz, wird angeblich in den nächsten Tagen die Truppenkommandanten mit ei
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Mo. (Motion) - Hiltpold Hugues; Freisinnig-demokratische Fraktion
Die neue Konvention zum Verbot von Streubomben, auf die sich 111 Staaten in Dublin geeinigt haben, soll am 3. Dezember 2008 in Oslo zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Der Bundesrat wird beauftragt, die Konvention am 3. Dezember 2008 zu unterzeichnen und unverzüglich den Ratifizierungsprozess einzu
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Mo. (Motion) - Maury Pasquier Liliane; Sozialdemokratische Fraktion
Die neue Konvention zum Verbot von Streubomben, auf die sich 111 Staaten in Dublin geeinigt haben, soll am 3. Dezember 2008 in Oslo zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Der Bundesrat wird beauftragt, die Konvention am 3. Dezember 2008 zu unterzeichnen und unverzüglich den Ratifizierungsprozess einzu
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Mo. (Motion) - Sicherheitspolitische Kommission SR (05.452)
Der Bundesrat wird beauftragt, den aus dem Ende Mai 2008 in Dublin von 111 Staaten erreichten Konsens hervorgehenden Vertrag über das Verbot bestimmter Submunition so rasch wie möglich zu unterzeichnen, dem Parlament die Ratifizierung zu beantragen sowie auf nationaler Ebene unverzüglich die entspre
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Mo. (Motion) - Lang Josef; Grüne Fraktion
Der Wachtbefehl vom 1. Januar 2008 mit geladener/gesicherter Waffe wird im Sinne der Begründung neu geregelt.
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Mo. (Motion) - Malama Peter; Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Wachtbefehl vom 1. Januar 2008 mit geladener/gesicherter Waffe wird im Sinne der Begründung neu geregelt.
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Mo. (Motion) - Segmüller Pius; Fraktion CVP/EVP/glp
Der Wachtbefehl vom 1. Januar 2008 mit geladener/gesicherter Waffe wird im Sinne der Begründung neu geregelt.