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Fra. (Fragestunde. Frage) - Poggia Mauro; Fraktionslos
In seiner Antwort auf die Frage 11.5462, in der bereits auf die mit der Spitalplanung am 1. Januar 2012 einhergehende mögliche Beitragssenkung für die Zusatzversicherungen hingewiesen wurde, erklärte der Bundesrat, dass die Finma zur Verhinderung von Missbräuchen eine Prämienreduktion fordern könnte
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Ip. (Interpellation) - Schwaller Urs; Fraktion CVP-EVP
In der Verordnung uber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) werden die Vorschriften zur Rechnungslegung geregelt, u.a. auch zur Rechnungslegung bei Investitionen. Offenbar werden diese Vorschriften aber kaum du
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Mo. (Motion) - Fraktion CVP-EVP
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu unterbreiten, das für Spitalleistungen eine gleiche Finanzierung vorsieht, unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden.
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Ip. (Interpellation) - Parmelin Guy; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit der neuen Spitalfinanzierung wird vorgeschrieben, dass Heilanstalten finanziell selbstständig sind und ihre Investitionen mit den Fallpauschalen (Baserate) tätigen. Die Fallpauschalen müssen mit den Krankenversicherungen ausgehandelt und vom Kanton genehmigt werden. Alle Beteiligten müssen also
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Ip. (Interpellation) - Schwaller Urs; Fraktion CVP-EVP
Kürzlich konnte man lesen, dass fünf Schweizer Universitätsspitäler und die eidgenössischen Sozialversicherungen sich über die Höhe der Basispreise für Fallpauschalen geeinigt haben. Der vereinbarte Preis scheint wesentlich höher zu liegen, als sich das zum Beispiel der Preisüberwacher vorstellt (vg
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Ip. (Interpellation) - Bortoluzzi Toni; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Seit Inkraftsetzung des KVG 1996 hat der Bundesrat den Auftrag, unter zugelassenen Spitälern Betriebsvergleiche vorzunehmen. Um eine Konzentration voranzutreiben und die Qualität des Angebots im Interesse der obligatorisch Versicherten zu verbessern, sind transparente Leistungsverhältnisse unumgängl
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Bortoluzzi Toni; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 51 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ist zu streichen.
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Humbel Ruth; Fraktion CVP-EVP
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 49 Absatz 1 KVG ist wie folgt zu ergänzen: ... Die Vertragsparteien vereinbaren, dass effizientere Spitäler mit der notwendigen Qualität eine all
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Poggia Mauro; Fraktionslos
Ab dem 1. Januar 2012 beteiligen sich die Kantone mit mindestens 55 Prozent an den Hospitalisierungskosten. Dies führt zu einer Subventionierung der Zusatzversicherung, deren Beteiligung entsprechend abnimmt, ohne dass jedoch die Versicherten von einer Prämienreduktion profitieren. 1. Welche Massnah
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Heim Bea; Sozialdemokratische Fraktion
Die neue Spitalfinanzierung verfolgt u. a. folgendes Ziel: "Zulassung der Spitalbetreiber zur OKP ... nach den Kriterien der Qualität ..." (Art. 39 Abs. 2ter) - Wie definieren sich die Qualitätskriterien? - Gibt es gesamtschweizerisch einheitliche Kriterien, oder sind sie kantonal unterschiedlich, u
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Kiener Nellen Margret; Sozialdemokratische Fraktion
Schweizer Kinderkliniken schlagen Alarm: Das Abrechnungssystem ab 2012 deckt die Kosten für die Behandlung kranker Kinder in den Spitälern bei Weitem nicht. In Deutschland mussten Kinderkliniken wegen der Fallpauschalen sogar schliessen. 1. Weiss der Bundesrat, dass die Kosten in den Kinderspitälern
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Ip. (Interpellation) - Fetz Anita; Sozialdemokratische Fraktion
Mit der neuen Spitalfinanzierung können Patientinnen und Patienten entscheiden, in welches Spital sie gehen wollen. Der Wohnkanton beteiligt sich dabei an den Kosten für alle ausserkantonal Hospitalisierten mit dem Kantonsanteil bis zum Tarif, der bei ihm gilt. Bisher ging dieser Anteil zulasten der
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Ip. (Interpellation) - FDP-Liberale Fraktion
In weniger als zehn Monaten werden die Neuerungen zur Spitalfinanzierung wirksam. Doch viele Kantone betreiben weitgehende Arbeitsverweigerung bei der Umsetzung dieser 2007 durch die eidgenössischen Räte verabschiedeten Gesetzesvorlage. Statt einer Spitalplanung auf Basis von Bedarf, Qualität und Wi
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A (Anfrage) - Maury Pasquier Liliane; Sozialdemokratische Fraktion
Nach dem geänderten Artikel 104 der Krankenversicherungsverordnung liegt der Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthalts nach Artikel 64 Absatz 5 des Krankenversicherungsgesetzes bei 15 Franken pro Tag. Kinder, junge Erwachsene, die in Ausbildung sind, und Frauen, die Leistungen bei Mutterschaft i
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A (Anfrage) - Stähelin Philipp; Fraktion CVP/EVP/glp
Die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SIG) erlässt Richtlinien zur Anerkennung von Intensivstationen in Spitälern und spricht entsprechende provisorische und definitive Anerkennungen aus. Die Anforderungen sind hoch geschraubt und wirken dementsprechend kostentreibend, insbesondere wa
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Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Meyer-Kaelin Thérèse; Fraktion CVP/EVP/glp
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 64 Absatz 5 zweiter Satz KVG wird wie folgt geändert: Der Bundesrat setzt den Beitrag und einen jährlichen Höchstbetrag fest.
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Rossini Stéphane; Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat hat am 3. Dezember eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung beschlossen, mit der der tägliche Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital auf 15 Franken erhöht wird. - Was sind, abgesehen von den angekündigten Einsparungen, die direkten Folgen für die Haushalte und
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Goll Christine; Sozialdemokratische Fraktion
Ist der Bundesrat nach Abschreibung der KVG-Vorlage "Kostenbeteiligung" (04.034) und nach Ablehnung der Vorlage "Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung" (09.053) endlich bereit, die Diskriminierung von alleinstehenden Personen in Artikel 104 KVV, wonach ein Spitalkostenbeitrag von heute 10
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Parmelin Guy; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Spitalfinanzierung plant der Kanton Waadt die Umstellung aller Spitäler auf die Globalbudgetierung. Ist eine solche Regelung in den Augen des Bundesrates mit der Absicht des Gesetzgebers, dem KVG, insbesondere Artikel 51, sowie den Anforderungen des
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Fra. (Fragestunde. Frage) - Favre Charles; FDP-Liberale Fraktion
Am 18. März 2010 haben die eidgenössischen Räte eine Änderung von Artikel 64a des KVG beschlossen. Diese Änderung wird von allen Akteuren der Gesundheitsbranche begrüsst, ist problemlos umsetzbar und ermöglicht die Zahlung von ausstehenden Rechnungen der Spitäler in der Höhe von ungefähr 80 Millione
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Ip. (Interpellation) - Weber-Gobet Marie-Thérèse; Grüne Fraktion
Der Bundesrat hat am 3. Dezember beschlossen, - die Spitaltaxe in der obligatorischen Krankenversicherung von 10 auf 15 Franken zu erhöhen; - die Spitaltaxe neu auch allen Familienvätern und -müttern zu belasten; - ab sofort den Pauschalbeitrag beim Ersatz von Brillen und Sehhilfen aus dem Leistun
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Mo. (Motion) - Heim Bea; Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, die Erhöhung des Spitalbeitrags um 50 Prozent zurückzunehmen. Der Beitrag pro Spitaltag für alle Erwachsenen ist auf dem aktuellen Beitrag von 10 Franken pro Spitaltag zu belassen. Dazu ist er mit der Festsetzung eines jährlichen Höchstbeitrages zu begrenzen.
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Ip. (Interpellation) - Robbiani Meinrado; Fraktion CVP/EVP/glp
Die neue Spitalfinanzierung bringt in Kantonen, in denen es viele private Einrichtungen gibt, eine bedeutende Verlagerung der Kosten von den Versicherern zur öffentlichen Hand mit sich. Schätzungen gehen davon aus, dass der Kanton Tessin Mehrkosten von rund 80 Millionen Franken haben wird. Aufgrund
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Ip. (Interpellation) - Humbel Ruth; Fraktion CVP/EVP/glp
Mit der KVG-Revision Spitalfinanzierung soll die Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 grundsätzlich geändert werden: von der Objekt- zur Subjektfinanzierung und vom Kostenrückerstattungsprinzip zur Leistungsfinanzierung. Die Spitaltarife orientieren sich an jenen Spitälern, welche die Leistungen in
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Po. (Postulat) - Humbel Ruth; Fraktion CVP/EVP/glp
Der Bundesrat wird beauftragt, über den Stand der Umsetzung der kantonalen Spitallisten Bericht zu erstatten. Gleichzeitig sind Massnahmen vorzuschlagen, welche eine gesamtschweizerisch konsistente Umsetzung von Artikel 39 KVG garantieren, beispielsweise mit einer Definition von Mindestzahlen pro Sp