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Die Ansprüche an den Bundeshaushalt halten unvermindert an. Die Finanzdelegation setzte sich bei ihrer mitschreitenden Finanzaufsicht dafür ein, dass die Mittel des Bundes sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden.
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Das Jahr 1999 stellte die beiden obersten Finanzaufsichtsorgane des Bundes, die parlamentarische Finanzdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle, in mehrfacher Hinsicht vor besondere Herausforderungen.
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Zudem erhält die Finanzdelegation alle Bundesratsbeschlüsse mit einer finanziellen Tragweite zur Kenntnis. Aus der 5. ordentlichen Tagung der Finanzdelegation sind insbesondere zwei Geschäfte hervorzuheben.
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Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat sich am 12. Dezember 2001 neu konstituiert. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes.
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Die Finanzdelegation verlangt vom Bundesrat, dass er bei der Gehaltsfestsetzung der obersten Kader der Unternehmungen des Bundes und Anstalten eine Lagebeurteilung vornimmt und Massnahmen vorschlägt.
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Im Jahr 2001 wurde die Finanzdelegation in der Öffentlichkeit besonders durch ihre Budgetkompetenzen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs wahrgenommen.
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Um den Wunsch seines am 10. Juni 2002 verstorbenen Präsidenten Herrn Rico E. Wenger zu würdigen, hat die Finanzdelegation ihre 4. ordentliche Tagung vom 1. und 2. Juli 2002 in Stein am Rhein, der Wohngemeinde des Verstorbenen abgehalten.
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Die bisher für die Landesausstellung bewilligten Verpflichtungskredite von 838 Millionen Franken werden nicht ausreichen, um die finanziellen Bedürfnisse der Expo.02 abzudecken.
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Die Finanzdelegation hat zwei Vorschüssen für eine Hilfe an die Milchwirtschaft im Dringlichkeitsverfahren zugestimmt. 63 Millionen Franken sind für Milchgeldforderungen der Lieferanten an Swiss Dairy Food bestimmt. 50 Millionen Franken (Gesamtbetrag im Nachtrag II/2002 70 Mio. Fr.
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Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat sich am 3. Dezember 2002 neu konstituiert. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes.
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Mit grosser Sorge nahm die Finanzdelegation davon Kenntnis, dass sich die Finanzlage des Bundes dramatisch zu verschlechtern droht, weil die Steuereinnahmen mit der lahmenden Konjunktur stärker als erwartet zurückgehen.
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Die EFK stellt im Bericht zur Osec administrative Unzulänglichkeiten fest, die behoben werden müssen. Die Finanzdelegation ersucht das EVD, über die Umsetzung der EFK-Empfehlungen Bericht zu erstatten.
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Die Finanzdelegation hat die Trennungsvereinbarung zwischen der Osec und deren ehemaligem Direktor aus dem Jahr 2000 prüfen lassen. Sie hat weder für deren Inhalt noch für die Art und Weise, wie diese Vereinbarung zustande gekommen ist, Verständnis.
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Die Finanzdelegation hat den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die Abklärungen im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zur Liegenschaftsverwaltung behandelt. Der in der Presse erhobene Vorwurf der Misswirtschaft hat sich nicht bestätigt.
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Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat sich am 17. Dezember 2003 neu konstituiert. Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes.
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Sekretariat der parlamentarischen Aufsicht über Finanzen und Alptransit (SPFA) CH-3003 Bern Tel. 031 322 63 90 Fax 031 322 61 92 www.parlament.ch esfk.stcf@pd.admin.
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Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes und der dezentralisierten Verwaltung. Sie zählt je drei Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören.
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Sekretariat der parlamentarischen Aufsicht über Finanzen und Alptransit (SPFA) CH-3003 Bern Tel. 031 322 63 90 Fax 031 322 61 92 www.parlament.ch spfa@pd.admin.
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Sekretariat der parlamentarischen Aufsicht über Finanzen und Alptransit (SPFA) CH-3003 Bern Tel. 031 322 63 90 Fax 031 322 61 92 www.parlament.ch spfa@pd.admin.
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Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat sich am 8. Dezember 2004 neu konstituiert. Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes. Sie zählt je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates.
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In der Sonntagspresse sind kürzlich Meldungen erschienen, wonach Spitzenbeamte des Bundesamts für Migration (BFM) weiterhin entlöhnt würden, obwohl ihr Anstellungsverhältnis beendet worden sei und sie nicht mehr für das BFM tätig seien. An ihrer Sitzung vom 20.
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Da die Medienmitteilung vom 20. April 2005 zu einigen Missverständnissen führte, bringt die Finanzdelegation hiermit nochmals zum Ausdruck, dass sie die Beendigung verschiedener Arbeitsverhältnisse im BFM an ihrer letzten Sitzung vom 20.
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Die Untersuchung des Bundesrechnungshofes Deutschlands (BRH) attestiert der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hohe Professionalität sowie eine sorgfältige und sachorientierte Vorgehensweise. Die EFK erfülle den gesetzlichen Auftrag und werde den Anforderungen in eindrucksvoller Weise gerecht.
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Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat sich am 30. November 2005 neu konstituiert. Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes.
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PUBLICA hat für die vorzeitigen Pensionierungen von Bundesangestellten in den Jahren 2006 und 2007 eine Rückstellung von 200 Millionen Franken gebildet. Die Finanzdelegation hält diesen Betrag für unzureichend und beantragt, ihn zu erhöhen.