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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) folgt den Vorschlägen ihrer Subkommission zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten und beantragt mehrere Änderungen am Entwurf des Bundesrates.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann über die wirtschaftlichen Auswirkungen des hohen Frankenkurses der letzten Monate unterhalten und liess sich dabei die möglichen Handlungsetappen des Bundesrates aufzeigen.
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Nach diesen Anhörungen ist die Kommission einhellig zum Schluss gekommen, dass Gesetzgebungsbedarf besteht und ist deshalb auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission anerkennt damit die Problematik der so genannten too-big-to-fail Finanzinstitute.
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Die WAK unterstützt grundsätzlich die Anträge des Bundesrates zur Anpassung der Bundesbeschlüsse zu den Doppelbesteuerungsabkommen nach Anhörung von Experten und Interessierten. (10.068, 10.069, 10.070, 10.071, 10.072, 10.073, 10.101, 10.102, 10.103, 10.104, 10.105, 10.106)
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Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass die Tragweite dieser Massnahmen beschränkt ist und die Frage der systemischen Risiken bei der Beratung der «Too big to fail»-Vorlage, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, diskutiert werden sollte.
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Die Vorlage, welche ab Anfang November in die Vernehmlassung geht, sieht einen jährlichen Bausparabzug von maximal Fr. 10 000.- während höchstens 10 Jahren vor. Er soll als Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen zum Bausparen dienen.
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Die Kommission hat mit 14 gegen 12 Stimmen der Initiative ihrer Schwesterkommission Folge gegeben, mit welcher Vergütungen ab einer Höhe von drei Millionen Franken als Gewinnbeteiligung im Sinne der Tantieme gelten und der Genehmigung durch die Generalversammlung unterstellt werden sollen.