Die Veröffentlichung des Stimmverhaltens wird in den beiden Ratsreglementen geregelt. Im Nationalrat sind heute alle Abstimmungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich. Im Ständerat erfolgt eine Aufzeichnung und Publikation nur dann, wenn mindestens zehn Ratsmitglieder eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangen.
Über das Abstimmungsverhalten im Nationalrat seit der 48. Legislatur (ab Wintersession 2007) gibt eine Datenbank Auskunft:
Die Abstimmungen im Nationalrat seit Beginn der 46. Legislatur sind über chronologische Listen der im Amtlichen Bulletin publizierten Abstimmungsprotokolle erschlossen: