Die Wahlen in den Nationalrat erfolgen seit 1919 nach dem Proporzsystem. Bei der Verhältniswahl werden die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Stimmen auf die Parteien verteilt. Erst anschliessend erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen die Sitze, welche ihre Partei errungen hat. Im Unterschied zur Majorzwahl können bei der Proporzwahl auch kleinere Parteien den Einzug ins Parlament schaffen.
Die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates finden alle 4 Jahre, jeweils am zweitletzten Sonntag im Oktober, statt. Die Mitglieder werden für 4 Jahre (='' eine Legislatur) gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.