Die Wahl der Mitglieder des Ständerates erfolgt nach kantonalem Recht. Die meisten Kantone bestimmen ihre Abgeordneten in den Ständerat gleichzeitig mit den Wahlen in den Nationalrat. Die Kantone Zug und Graubünden wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter jeweils ein Jahr vor den Nationalratswahlen; Appenzell Innerrhoden wählt die Vertretung in den Ständerat an der Landsgemeinde, im April vor den Nationalratswahlen. Auch im Ständerat beträgt die Amtsdauer vier Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.