Bei den Nationalratswahlen haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht; das heisst, sie dürfen sowohl wählen als auch sich selbst zur Wahl stellen.
Die Ständeratswahlen sind nicht auf Bundesebene geregelt; für sie gelten kantonale Vorschriften.
Wird eine Schweizerin oder ein Schweizer in die Bundesversammlung gewählt, so darf sie oder er das parlamentarische Mandat nicht gleichzeitig mit anderen durch Verfassung und Gesetz bestimmten Tätigkeiten ausüben. Folgende Tätigkeiten sind unvereinbar mit einem parlamentarischen Mandat:
- die Mitgliedschaft im Bundesrat oder im Bundesgericht;
- die Anstellung beim Bund oder die Mitgliedschaft in einem geschäftsleitenden Organ eines bundesnahen Betriebs, wie beispielsweise die Post oder die SBB;
- zudem dürfen die Ratsmitglieder nicht gleichzeitig einen Sitz im Nationalrat und im Ständerat innehaben.
Liegt eine Unvereinbarkeit vor, so hat das Mitglied des Parlaments vor seinem Rat zu erklären, welche Tätigkeit es ausüben will.
Rechtliche Grundlagen