Beseitigung von Mängeln der Volksrechte
Die vom Parlament in der vergangenen Herbstsession 2002 verabschiedete Vorlage muss als Verfassungsänderung Volk und Ständen unterbreitet werden. Die Reform bringt namentlich das neue Instrument der Allgemeinen Volksinitiative, bei der das Parlament über den definitiven Text und über die Umsetzungsstufe (Verfassung oder Gesetz) entscheidet.
Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
Die Kantone sollen ihren Pflichtanteil von 500 Millionen an die Grundversicherung für Zusatzversicherte erst 2004 voll bezahlen müssen. Die Kommission des Ständerates für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) schlägt eine Stufenlösung vor. Ausgangspunkt ist ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) vom 30. November 2001. Danach sind die Kantone verpflichtet, die Grundversicherung nicht nur in der allgemeinen Abteilung, sondern auch bei einer privaten oder halbprivaten Hospitalisierung hälftig zu subventionieren.
Laut Gerichtsurteil wäre diese Spitalfinanzierung seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) anfangs 1996 anwendbar. Die Kantone haben sich bisher darum gedrückt, weshalb die Krankenkassen vor Gericht gingen. Die Kantone konnten sich in der Folge mit den Kassen nicht über die Schuldentilgung einigen.
Würde das Gerichtsurteil voll durchgezogen, entstünden den Kantonen Mehrkosten von 700 Millionen Franken pro Jahr. Um den Kantonen entgegenzukommen, schlägt die SGK vor, nicht auf die anrechenbaren Kosten, sondern auf die Tarife der allgemeinen Spitalabteilungen abzustellen, was 500 Millionen ergibt. Diese Lösung soll stufenweise umgesetzt werden: im Jahr 2002 mit 300 Millionen, 2003 mit 400 Millionen und erst 2004 mit den 500 Millionen.
Mit einer Kommissionsinitiative schlägt die SGK ein dringliches Bundesgesetz vor. Die Kassen kämen prozessfrei zu ihrem Geld. Die SGK geht davon aus, dass sich die neue Spitalfinanzierung zu Gunsten der Versicherten auswirken wird. Derzeit haben rund 1,5 Millionen Personen eine Zusatzversicherung abgeschlossen.
Gegen dieses Gesetz hat die Krankenkasse Assura das Referendum ergriffen.
Beseitigung von Mängeln der Volksrechte. Pa.Iv. 99.436
Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen 02.402