| Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) |
1'105'551 |
64.4 |
611'587 |
35.6 |
| Neue Finanzordnung |
1'258'651 |
73.8 |
446'929 |
26.2 |
Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).
Zentrale Anliegen bzw. Ziele des Reformprojektes sind:
- Modernisierung und Stärkung des Föderalismus durch eine Klärung und Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen;
- Steigerung der Wirksamkeit des Ausgleichssystems und somit eine Annäherung der kantonalen Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Steuerbelastungen;
- Effizienzsteigerungen bei der Erbringung von staatlichen Aufgaben durch die Einführung moderner Zusammenarbeitsformen zwischen den verschiedenen bundesstaatlichen Ebenen sowie durch die Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit.
Bundesbeschluss vom 19. März 2004 über eine neue Finanzordnung.
Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer ist in der Bundesverfassung bis zum Jahre 2006 befristet. Um die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, hat der Bundesrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft für eine Neue Finanzordnung (NFO) ausgearbeitet und dem Parlament überwiesen. Neben der Sicherung der Einnahmenquellen soll die NFO auch eine Vereinfachung des Steuersystems bringen.
Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG).
Der Gesetzesentwurf legt die Bedingungen für den Umgang mit menschlichen überzähligen Embryonen und mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung fest. Er bezweckt, Missbräuche zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen. Dementsprechend soll die Verwendung überzähliger Embryonen und embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen erlaubt werden.