Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über die Genehmigung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vom 17. Dezember 2004
Am 1. Mai 2004 wurde die Europäische Union um zehn neue Mitgliedstaaten erweitert. Der Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern ist die bisher grösste Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union, die nun 25 Mitglieder umfasst. Die Erweiterung ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa. Davon profitiert auch die Schweiz.
Infolge der Erweiterung müssen die bilateralen Abkommen aus dem Jahr 1999 zwischen der Schweiz und der EU auf die neuen Mitgliedstaaten angepasst werden. Sechs der insgesamt sieben Abkommen werden automatisch angepasst. Beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit sind Vertragsanpassungen nötig, welche die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat.