06.086
Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen"
Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen und damit Schweizerinnen und Schweizer werden wollen, müssen die Voraussetzungen des Wohnkantons, der Wohngemeinde und des Bundes erfüllen. Das Einbürgerungsverfahren wird von den Kantonen oder, falls im kantonalen Recht so vorgesehen, von den Gemeinden festgelegt. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht, ausser die Kantone sehen dies ausdrücklich vor. Abgelehnte Einbürgerungsgesuche können gerichtlich angefochten werden, bei vermuteten Grundrechtsverletzungen wie Diskriminierung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs sogar bis vor Bundesgericht.
Die Volksinitiative will diese Zuständigkeitsordnung ändern und verlangt, dass
- die Gemeinden autonom entscheiden können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf;
- ein erfolgter Einbürgerungsentscheid dieses Organs endgültig ist, also nicht mehr angefochten werden kann.
Das Volksbegehren ist eine Reaktion auf zwei Urteile des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003. In einem Fall wurde eine Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen in einer Luzerner Gemeinde als diskriminierend bezeichnet und aufgehoben. Im zweiten Fall hatte das Bundesgericht die Ungültigerklärung einer Initiative in der Stadt Zürich bestätigt, welche Einbürgerungsgesuche dem Volk unterbreiten wollte. Die Bundesverfassung verlangt, dass bei einer abgelehnten Einbürgerung ein Recht auf Begründung besteht. Dieses ist bei Urnenabstimmungen nicht gewährleistet, was verfassungswidrig ist. In der Folge haben die betroffenen Kantone Urnenabstimmungen durch andere Verfahren ersetzt, namentlich durch Entscheide von Gemeindeversammlungen, Parlamenten, Exekutivbehörden oder Einbürgerungskommissionen. Auch vor diesen Bundesgerichtsurteilen gab es im Verhältnis zur Gesamtzahl der Einbürgerungen nur sehr wenige, über die letztlich an der Urne entschieden worden war.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Einbürgerungen müssen mit den rechtsstaatlichen Vorgaben vereinbar und dürfen nicht diskriminierend oder willkürlich sein. Bundesrat und Parlament befürworten den indirekten Gegenvorschlag, den die eidgenössischen Räte im Dezember 2007 beschlossen haben. Dieser sieht vor, dass Einbürgerungen weiterhin an Gemeindeversammlungen entschieden werden können. Ablehnende Anträge müssen vor den Abstimmungen jedoch begründet werden und dürfen nicht diskriminierend sein.
05.054
Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda"
In der Schweiz schützt die Verfassung die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Damit die Stimmberechtigten ihre grundlegenden demokratischen Rechte ausüben können, müssen sie wissen, worum es bei einer Abstimmung geht, welches die wesentlichen Neuerungen sind und welche Argumente dafür und dagegen vorgebracht werden. Zur Meinungsbildung im Vorfeld von Abstimmungen trägt die öffentliche Diskussion massgeblich bei. An dieser öffentlichen Diskussion nimmt auch der Bundesrat teil. Dabei muss er die Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit beachten.
Die Initiantinnen und Initianten empfinden die Abstimmungsinformation der Bundesbehörden als Propaganda. Die Informationstätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung vor Abstimmungen soll deshalb weitgehend verboten werden. Zulässig wären lediglich die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates und eine einmalige kurze Information der Vorsteherin oder des Vorstehers des zuständigen Departements.
Auch nach Annahme der Initiative wäre der Bundesrat durch die Verfassung verpflichtet, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren. Nach der Schlussabstimmung im Parlament dürfte sich der Bundesrat jedoch praktisch nicht mehr zu Abstimmungsvorlagen äussern. Die öffentliche Diskussion wäre aber unvollständig, wenn ein wichtiger Akteur, der über besondere Sachkenntnisse verfügt, daran nicht mehr teilnehmen dürfte.
Für den Fall, dass die Initiative abgelehnt wird, hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet. Dieser verankert die Informationspflicht des Bundesrates und die Grundsätze für die Abstimmungsinformation durch die Bundesbehörden im Gesetz.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab: Die Annahme der Initiative gefährdet die freie Willensbildung der Stimmberechtigten.
05.055
Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung"
(Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung")
Die Volksinitiative «Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung» hatte eine Senkung der Prämien zum Ziel, die unter anderem über eine Reduktion des Leistungskatalogs hätte erreicht werden sollen. Nach dem Initiativtext blieb allerdings unklar, welche Leistungen davon betroffen gewesen wären.
Das Parlament hat sich gegen die Initiative ausgesprochen. In den Beratungen hat es aber einen Gegenentwurf ausgearbeitet, der gewisse Anliegen der Volksinitiative aufnimmt und die wesentlichen Grundsätze der sozialen Krankenversicherung in der Verfassung verankert. Aufgrund dessen hat das Initiativkomitee die Initiative zurückgezogen. Somit wird allein über den Gegenentwurf abgestimmt.
Das Parlament ist der Meinung, dass eine Regelung der wesentlichen Elemente und Grundsätze für die soziale Krankenversicherung auf Verfassungsstufe sinnvoll ist. Damit soll der Krankenversicherung eine Stossrichtung vorgegeben werden, die eine allgemein zugängliche Gesundheitsversorgung zu einem angemessenen Preis gewährleistet. Als zentrale Grundsätze der sozialen Krankenversicherung werden namentlich der Wettbewerb unter den Versicherern (Krankenkassen) und den Leistungserbringern (Spitäler, Ärzte usw.) sowie die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen in die Verfassung aufgenommen.
Im Parlament gab es auch kritische Stimmen zu diesem Gegenentwurf. Bemängelt wurde vor allem, dass er unter grossem Zeitdruck und ohne einen ordentlichen Einbezug der Beteiligten, insbesondere der Kantone, ausgearbeitet wurde. Auch wurde kritisiert, dass nicht alle Bestimmungen verfassungswürdig seien und dass gewisse wichtige Grundsätze, wie beispielsweise die Solidarität, fehlen würden.
Für den Bundesrat wäre die geltende Verfassungsbestimmung ausreichend. Er stellt sich heute aber hinter den Gegenentwurf des Parlaments, weil dieser grundsätzlich in die richtige Richtung geht.