Die Bundesversammlung als Vereinigte Bundesversammlung, das heisst in gemeinsamer Sitzung von Nationalrat und Ständerat unter Leitung des Nationalratspräsidenten, wählt die sieben Mitglieder der Regierung (Bundesrat) sowie die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Das Parlament wählt auch die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht, Militärkassationsgericht), sowie die Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt und seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
Im Fall von Kriegsgefahr wählt es auch den General der Schweizer Armee.
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