Die Bundesversammlung als Vereinigte Bundesversammlung, das heisst in gemeinsamer Sitzung von Nationalrat und Ständerat unter Leitung des Nationalratspräsidenten, wählt die sieben Mitglieder der Regierung (Bundesrat) sowie den Bundeskanzler.
Das Parlament wählt auch die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht) und des Militärkassationsgerichts.
Im Fall von Kriegsgefahr wählt es auch den General der Schweizer Armee.
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