Bundesversammlung
Die Bundesversammlung (Legislative) übt die oberste Gewalt im Bund aus. Sie wahrt dabei die Rechte des Volkes und die der Kantone. Als oberstem Organ des Bundes fällt der Bundesversammlung die Aufgabe zu, den Bundesrat zu wählen, die Grundzüge und den Rahmen der Tätigkeit des Bundesrates zu bestimmen und eine wirksame Oberaufsicht über diese Tätigkeit auszuüben.
Die Bundsversammlung besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Beide Kammern sind einander gleichgestellt.
siehe auch: