Koordinationskonferenz
Das Büro des Nationarates und das Büro des Ständerates bilden zusammen die Koordinationskonferenz. Ihre hauptsächlichen Aufgaben sind:
- Legislatur- und Jahresplanung
- Regelung des Geschäftsverkehrs zwischen den beiden Räten sowie zwischen den Räten und dem Bundesrat
- Zuständig für Beziehungen zu auswärtigen Parlamenten und zu internationalen Organisationen
- Wahl der Verwaltungsdelegation (je drei Mitglieder von National- und Ständerat)
- Wahl der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs der Bundesversammlung