Mehrheit
Begriffe
Im Zusammenhang mit Mehrheitsverhältnissen sind die folgende Begriffe von Bedeutung:
- absolute Mehrheit: Die Mehrheit ist absolut, wenn sie mehr als die Hälfte der Zahl der Stimmenden (oder der Ratsmitglieder) beträgt.
- relative Mehrheit: Die Mehrheit ist relativ, wenn sie höher ist als jede anders stimmende Gruppe. Sie muss jedoch nicht höher sein als die Gesamtheit der anders stimmenden Gruppen.
- einfache Mehrheit: Braucht die absolute Mehrheit keine zusätzlichen Bedingungen zur Gültigkeit zu erfüllen (d.h. das Mehr beträgt mehr als die Hälfte der Zahl der Stimmenden / Ratsmitglieder), gilt sie als einfache Mehrheit.
- qualifizierte Mehrheit: Muss die absolute Mehrheit schwierigere Voraussetzungen erfüllen (die Mehrheit muss zum Beispiel drei Fünftel oder zwei Drittel überschreiten), wird sie als qualifizierte Mehrheit bezeichnet.
Erforderliches Mehr
In beiden Räten und in der Vereinigten Bundesversammlung entscheidet die Mehrheit der Stimmenden (absolutes Mehr der Stimmenden). Der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte (absolutes Mehr der Ratsmitglieder) bedürfen jedoch:
- die Dringlicherklärung von Bundesgesetzen
- Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen (Ausgabenbremse)
- die Erhöhung des von der Schuldenbremse vorgeschrieben Ausgabenplafonds bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf