Vereinigte Bundesversammlung
Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung. Für die Einberufung der Vereinigte Bundesversammlung ist die Koordinationskonferenz zuständig. Die Vereinigte Bundesversammlung tagt unter dem Vorsitz der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten um:
- Wahlen vorzunehmen, vor allem Bundesratswahlen und Wahlen ins Bundesgericht
- Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden
- Begnadigungen auszusprechen
Die Vereinigte Bundesversammlung versammelt sich ausserdem bei besonderen Anlässen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates.