Abstimmungsverfahren
Jedes Ratsmitglied hat das Recht, zu einem hängigen Geschäft Anträge zu stellen. Sind die Anträge im Rat nicht bestritten, gelten sie als stillschweigend angenommen. Liegen zu einem Abstimmungsgegenstand mehrere Anträge vor, kommen sie in einer bestimmten Reihenfolge zur Abstimmung.