Aufsichtskommission
Von den 12 ständigen Kommissionen jedes Rates zählen die beiden Finanzkommissionen und die beiden Geschäftsprüfungskommissionen zu den Aufsichtskommissionen.
Die Finanzkommissionen beschäftigen sich mit allen grundlegenden Fragen der finanziellen Führung des Bundes. Sie beraten nicht nur Budget und Staatsrechnung vor, sondern befassen sich mit der Haushaltführung des Bundes insgesamt. Damit kommt ihnen die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt zu.
Die Geschäftsprüfungskommission übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte aus. Die Aufsicht erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Rechtmässigkeit
- Ordnungsmässigkeit
- Zweckmässigkeit
- Wirksamkeit
- Wirtschaftlichkeit
siehe auch: