Ausserordentliche Session
Die ausserordentliche Session dient dazu, die Bundesversammlung für dringende Fälle einzuberufen. Eine ausserordentliche Session können bereits ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat verlangen. Dieses Recht erlaubt es auch einer politischen Minderheit, die politische Agenda mitzubestimmen.
siehe auch: