Behandlungskategorie
Gleichzeitig mit dem Sessionsprogramm beantragt das Büro des Nationalrates, in welcher Weise der Rat die Geschäfte beraten soll. Die Beratungsweise der Geschäfte erfolgt im Nationalrat in fünf Kategorien:
- freie Debatte Kategorie I)
- organisierte Debatte (Kategorie II)
- Fraktionsdebatte (Kategorie IIIa)
- Verkürzte Fraktionsdebatte (Kategorie IIIb)
- Kurzdebatte (Kategorie IV)
- schriftliches Verfahren (Kategorie V)
Im Ständerat kann nur sprechen, wer von der Präsidentin oder dem Präsidenten das Wort erhält. Wer sprechen will, meldet sich bei der Präsidentin oder beim Präsidenten. Diese erteilt das Wort in dieser Reihenfolge:
1. der Berichterstatterin oder dem Berichterstatter der Kommission
2. den Kommissionsmitgliedern
3. den Ratsmitgliedern
Die Redezeit ist nicht beschränkt.