Differenzbereinigung
Falls die Beschlüsse von National- und Ständerat voneinander abweichen, kommt es zum sogenannten Differenzbereinigungsverfahren. Die Kommission des ersten Rats beurteilt die einzelnen Unterschiede und macht darauf ihrem Rat einen Vorschlag (zum Beispiel in einem Punkt die Version des anderen Rates gutzuheissen, in einem anderen aber auf der eigenen Fassung zu beharren). Bestehen nach gesamthaft drei Beratungen in jedem Rat noch Differenzen, kommt das Geschäft vor die Einigungskonferenz.
Einigen sich die Räte in einer der ersten drei Beratungen, so entscheiden sie in der Schlussabstimmung definitiv über die Vorlage.
Für Vorlagen, zu welchen die Räte nur Ja oder Nein sagen können (zum Beispiel für die Genehmigung von Staatsverträgen oder Gewährleistung der Kantonsverfassungen) kommt ein verkürztes Verfahren zum Zug. Beharrt derjenige Rat, der eine Vorlage ablehnt, in der zweiten Beratung auf seinem Beschluss, ist die Vorlage nicht zustandegekommen und von der Geschäftsliste zu streichen.
siehe auch: