Eingabe
Eingaben sind Bitten, Vorschläge, Kritiken oder Beschwerden aus der Bevölkerung an die Behörden. Wer eine solche Eingabe macht, hat keinen Anspruch auf die materielle Behandlung der Eingabe. Die Bundesversammlung ist lediglich verpflichtet, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Gleichwohl behandeln und beantworten die Räte in der Praxis alle an sie gerichteten Eingaben.
siehe auch: