Die Einigungskonferenz sucht eine Kompromisslösung, wenn nach drei Beratungen in jedem Rat zwischen den Räten noch Differenzen bestehen. Die mit dem Geschäft betrauten Kommissionen beider Räte entsenden je 13 Mitglieder in die Einigungskonferenz. Findet die Einigungskonferenz eine Verständigungslösung, stimmen die Räte in der Schlussabstimmung über den Vorschlag ab. Kommt keine Einigung zustande oder lehnt einer der Räte den Kompromiss ab, so gilt die ganze Vorlage als nicht zustandegekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen.Eine besondere Differenzregelung gilt für den Voranschlag und die Nachtragskredite. Verwirft ein Rat den Einigungsantrag zum Voranschlag des Bundes oder einen Nachtrag, so gilt der Beschluss der dritten Beratung als angenommen, der den tieferen Betrag vorsieht.
Siehe auch:
Factsheet "Einigungskonferenz"