Eintretensdebatte
Ein Rat berät und beschliesst in der Eintretensdebatte zunächst, ob er auf eine Vorlage eintreten oder ein Geschäft überhaupt beraten will. Mit der Eintretensfrage diskutiert der Rat die Frage, ob die Behandlung des Geschäftes politisch zweckmässig ist.
Die Räte müssen zwingend auf die Behandlung von Volksinitiativen, Voranschlägen (Budgets), Geschäftsberichten, Rechnungen, Gewährleistungen kantonaler Verfassungen und Motionen eintreten.
siehe auch: