Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung verfolgt das Ziel, die Ansammlung von zu grosser Machtfülle in der Hand von einzelnen Personen oder Institutionen zu verhindern. Deshalb schreibt die Verfassung drei voneinander unabhängige Staatsgewalten vor:
- Legislative: Bundesversammlung
- Exekutive: Bundesrat
- Judikative: Bundesgericht