Gruppe
Ratsmitglieder können sich nach Sach- oder Interessengesichtspunkten zu Gruppen zusammenschliessen. Sie haben ihre Zusammensetzung, ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten, ihre Sekretärin oder ihren Sekretär, ihre Mitglieder sowie die Veranstaltungstermine dem Generalsekretariat der Bundesversammlung zu melden. Die Mitgliederlisten der Gruppen sind öffentlich.
siehe auch: