Parlamentarische Untersuchungskommission PUK
Eine parlamentarische Untersuchungskommission dient dazu, Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Bundesverwaltung durch die Bundesversammlung abklären zu lassen. Dazu können Untersuchungskommissionen beider Räte eingesetzt werden. Die Untersuchungskommission besteht aus gleich vielen Mitgliedern jedes Rates. Die Einsetzung erfolgt nach Anhören des Bundesrates durch einfachen Bundesbeschluss.