Die Präsident/innen leiten die Verhandlungen, vertreten ihren Rat nach aussen und wachen über die Befolgung des Geschäftsreglements sowie über die Ordnung in den Sitzungen.Beide Räte wählen für die Dauer eines Jahres eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie je einen ersten und zweiten Vizepräsidenten oder Vizepräsidentin. Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen.
siehe auch:
Faktenblatt "Alterspräsident/in"
Faktenblatt Nationalratspräsident/in
Faktenblatt Ständeratspräsident/in