Redaktionskommission
Die Redaktionskommission ist eine gemeinsame Kommission beider Räte. Sie legt die endgültige Fassung der Erlasse fest, beseitigt formale Widersprüche und sorgt für die Übereinstimmung der Texte in den drei Amtssprachen (deutsch, französisch, italienisch). Sie macht aber keine materiellen Änderungen. Für jede Amtssprache besteht eine Subkommission.