Referendum, fakultatives (Gesetzesreferendum)
Auf Verlangen von 50'000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen werden dem Volk folgende Erlasse zur Abstimmung unterbreitet:
- Bundesgesetze
- dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt
- Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen
- völkerrechtliche Verträge, die unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen
Das Begehren muss innerhalb von 100 Tagen – gerechnet ab Veröffentlichung im Bundesblatt – zustande kommen.
siehe auch: