Rehabilitierungskommission
Die Rehabilitierungskommission (RehaKo) ist eine Kommission der Vereinigten Bundesversammlung. Die Kommission wird für die Dauer einer Legislatur gewählt; sie besteht aus zwölf Mitgliedern des Nationalrates und fünf Mitgliedern des Ständerates.
Auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus stellt die Rehabilitierungskommission die Aufhebung konkreter Strafurteile fest.
Gesuche um Feststellung können einreichen:
- verurteilte Personen
- Angehörige von verurteilten Personen
- schweizerische Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte oder der Aufarbeitung der schweizerischen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus widmen
Als Rehabilitierungskommission prüft und entscheidet die Begnadigungskommission. Ihre Entscheide sind letztinstanzlich. Der Feststellungsentscheid begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung.