Sessionsteilnahmegarantie
Die Ratsmitglieder geniessen während der Sessionen der Bundesversammlung Schutz vor Strafverfolgung bei strafbaren Handlungen, die sich nicht auf ihre amtliche Tätigkeit beziehen (sogenanntes Verfolgungsprivileg). Das betroffene Ratsmitglied kann durch schriftliches Einverständnis auf das Verfolgungsprivileg verzichten. Zudem kann der Rat, dem das Mitglied angehört, das Verfolgungsprivileg aufheben.
siehe auch