Stichentscheid
Der Stichentscheid ist die entscheidende Stimme der Präsidentin oder des Präsidenten eines Rats, wenn die Abstimmung im Rat zu Stimmengleichheit führt. In beiden Räten nehmen die jeweiligen Präsidenten an den Abstimmungen im Rat nicht Teil. Im Falle eines Stichentscheids kann die Präsidentin oder der Präsident die Stimmabgabe begründen.