Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit umfasst die Pflicht der Ratsmitglieder nicht bekannt zu geben, wie andere Ratsmitglieder an Sitzungen Stellung bezogen haben. Ausserdem sind die Ratsmitglieder an das Amtsgeheimnis gebunden, sofern sie auf Grund ihrer amtlichen Tätigkeit von Tatsachen Kenntnis haben, die zur Wahrung überwiegender öffentlicher oder privater Interessen geheim zu halten oder vertraulich sind. Die Kommissionssitzungen sind vertraulich.
siehe auch: