Verwaltungsdelegation
Der Verwaltungsdelegation obliegt die oberste Leitung der Verwaltungsangelegenheiten der Bundesversammlung. Sie setzt sich zusammen aus je drei Mitgliedern des National- und des Ständerates. Die Wahl erfolgt durch die Koordinationskonferenz. In der Regel bilden die Präsident/innen sowie die ersten und zweiten VizepräsidentInnen beider Räte die Verwaltungsdelegation.