Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer
Auslandschweizer üben die politischen Rechte persönlich in der Stimmgemeinde oder brieflich aus. Stellvertretung ist zulässig, soweit der Kanton der Stimmgemeinde sie vorsieht.
Man kann sich eine Heimat- oder eine seiner früheren Wohnsitzgemeinden als Stimmgemeinde wählen.
Für die Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 bewilligte der Bundesrat Versuche mit Vote électronique in den Kantonen BS, SG, GR und AG. Dies erlaubt es den rund 22'000 Auslandschweizer Stimmberechtigten der vier Kantone, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Es handelt sich dabei um den ersten Versuch mit elektronischen Wahlen auf Bundesebene.