Mehrfachkandidatur
Eine Mehrfachkandidatur ist nicht erlaubt. Steht der Name einer Kandidatin oder eines Kandidaten auf mehr als einem Wahlvorschlag eines Wahlkreises, so wird er vom Kanton unverzüglich auf allen diesen Wahlvorschlägen gestrichen. Figuriert er auf Wahlvorschlägen verschiedener Kantone, so streicht ihn die Bundeskanzlei auf dem zweiten und jedem folgenden Vorschlag.